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Fakultät Raumplanung
B.SC. RAUM­PLA­NUNG

Aktuelle Vorlesungen

Planung in Stadt und Region

Beschreibung

Städte sind als Orte der Vielfältigkeit zu verstehen, die durch ein komplexes Miteinander unterschiedlicher Funktionen, Räume, Prozesse, Beziehungen, Werte und Bedeutungen gekennzeichnet sind. Aufgabe von Stadtplanung ist es, die zukünftige (räumliche) Ent­wick­lung einer Stadt an ge­sell­schaft­li­chen Zielen aus­zu­rich­ten und vorausschauend Lö­sun­gen für die zukünftige Verteilung von Bevölkerung, Funktionen/Landnutzungen und Ressourcen zu finden.

Das im Baugesetzbuch (BauGB) verankerte Nachhaltigkeitsgebot sieht dabei vor, dass in den Bauleitplänen die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden An­for­der­ungen auch in Ver­ant­wor­tung gegenüber künftigen Generationen mit­ei­nan­der in Einklang gebracht wer­den und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet wird. An­for­der­ungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung sind unter an­de­rem:

  • die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und gesunde Wohn- und Ar­beits­ver­hält­nis­se,
  • Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • Belange des Personen- und Güterverkehr und der Mo­bi­li­tät der Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung der Verringerung und Vermeidung von Verkehr,
  • Belange der Wirtschaft und verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung,
  • soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung, Sport, Freizeit und Erholung,
  • Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Belange des Hochwasserschutzes.

Allerdings verflechten sich Stadt und Land, Dorf und Region zunehmend zu Stadtlandschaften. Durch die strategischen In­teres­sen von Akteuren – zum Beispiel mit Blick auf Siedlungsentwicklung und Wohnungsversorgung, Bildung, Kultur und Tourismus – kommt es zur Herausbildung funktionaler Verflechtungsräume, die sich deshalb von administrativen Einheiten, etwa von Kommunen, Landkreisen oder Regionen, un­ter­schei­den. Viele der oben genannten Handlungsfelder sind nur gemeindeübergreifend be­zieh­ungs­wei­se in Ko­ope­ra­ti­on mit wei­te­ren Akteuren (Un­ter­neh­men, Interessensverbände, Nichtregierungsorganisationen, Bürger*innen etc.) zu bewältigen.

Ziel der Ver­an­stal­tung ist die Vermittlung von Kenntnissen über die Planungsaufgaben und Instrumente sowie über die Verwaltungs- und Organisationsformen der räumlichen Ebenen Stadt und Stadtregion unter Einbeziehung der jeweiligen rechtlichen Grundlagen. Den Stu­die­ren­den wer­den die Zusammenhänge zwischen Planarten und Planungsebenen sowie deren grundlegenden Steuerungsaufgaben aufgezeigt. Neben einer Einführung in die administrativen und rechtlichen Bedingungen von Planung wer­den vor allem Kennt­nisse in der Bauleitplanung (Systematik der Bauleitplanung; Ziel, Zweck und Form von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen; Zulässigkeit von Verfahren) vermittelt. Die Stu­die­ren­den sollen ins­be­son­de­re ein Bewusstsein für die aktuellen Problemfelder und Handlungsspielräume der kommunalen und regionalen Planung entwickeln und die Notwendigkeit des Einsatzes von formellen und informellen Planungsinstrumenten auf städtischer und stadtregionaler Ebene erkennen.

Lehr­ver­an­stal­tung im LSF

Lehrperson: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Frank Othengrafen

Turnus: Jährlich zum Wintersemester