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Planung in Stadt und Region
Beschreibung
Städte sind als Orte der Vielfältigkeit zu verstehen, die durch ein komplexes Miteinander unterschiedlicher Funktionen, Räume, Prozesse, Beziehungen, Werte und Bedeutungen gekennzeichnet sind. Aufgabe von Stadtplanung ist es, die zukünftige (räumliche) Entwicklung einer Stadt an gesellschaftlichen Zielen auszurichten und vorausschauend Lösungen für die zukünftige Verteilung von Bevölkerung, Funktionen/Landnutzungen und Ressourcen zu finden.
Das im Baugesetzbuch (BauGB) verankerte Nachhaltigkeitsgebot sieht dabei vor, dass in den Bauleitplänen die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang gebracht werden und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet wird. Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung sind unter anderem:
- die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
- Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
- Belange des Personen- und Güterverkehr und der Mobilität der Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung der Verringerung und Vermeidung von Verkehr,
- Belange der Wirtschaft und verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung,
- soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung, Sport, Freizeit und Erholung,
- Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege,
- Belange des Hochwasserschutzes.
Allerdings verflechten sich Stadt und Land, Dorf und Region zunehmend zu Stadtlandschaften. Durch die strategischen Interessen von Akteuren – zum Beispiel mit Blick auf Siedlungsentwicklung und Wohnungsversorgung, Bildung, Kultur und Tourismus – kommt es zur Herausbildung funktionaler Verflechtungsräume, die sich deshalb von administrativen Einheiten, etwa von Kommunen, Landkreisen oder Regionen, unterscheiden. Viele der oben genannten Handlungsfelder sind nur gemeindeübergreifend beziehungsweise in Kooperation mit weiteren Akteuren (Unternehmen, Interessensverbände, Nichtregierungsorganisationen, Bürger*innen etc.) zu bewältigen.
Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Kenntnissen über die Planungsaufgaben und Instrumente sowie über die Verwaltungs- und Organisationsformen der räumlichen Ebenen Stadt und Stadtregion unter Einbeziehung der jeweiligen rechtlichen Grundlagen. Den Studierenden werden die Zusammenhänge zwischen Planarten und Planungsebenen sowie deren grundlegenden Steuerungsaufgaben aufgezeigt. Neben einer Einführung in die administrativen und rechtlichen Bedingungen von Planung werden vor allem Kenntnisse in der Bauleitplanung (Systematik der Bauleitplanung; Ziel, Zweck und Form von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen; Zulässigkeit von Verfahren) vermittelt. Die Studierenden sollen insbesondere ein Bewusstsein für die aktuellen Problemfelder und Handlungsspielräume der kommunalen und regionalen Planung entwickeln und die Notwendigkeit des Einsatzes von formellen und informellen Planungsinstrumenten auf städtischer und stadtregionaler Ebene erkennen.
Lehrperson: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Frank Othengrafen
Turnus: Jährlich zum Wintersemester